Richter Fahren

Zunächst erfolgt die Aufnahme in eine Richteranwärterliste. Hierzu muss ein entsprechendes Vorbereitungsseminar
absolviert werden. Die Termine erfahren Sie bei der LK.
Vollendung des 21. Lebensjahres. oder im Besitz des Trainer B Fahren/Leistungssport und des DFA II (mind. Zwei- spänner) ist oder im Besitz des Trainer A Fahren/Leistungssport oder
Die Dauer eines Seminars beträgt mindestens einen Tag. Einzelne LK´s führen neben dem Seminar auch eine Prüfung durch.
Grundsätzliche Voraussetzungen sind:
Die Führung auf der Richteranwärterliste beträgt mindestens 1 jedoch maximal 4 Jahre. Für die Zulassung zur Richterprüfung (Grundprüfung – DL, SL) müssen die Testate ab- gelegt worden sein.
Die LK meldet den Bewerber zur Prüfung an. Der Prüfung ist immer ein mindestens 3-tägiger Lehrgang vorgeschaltet.
Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Prüfung muss die zuständige LK noch der Auf- nahme in die Richterliste zustimmen,
ab dann ist das eigenständige Richten zunächst
bis zur Qualifikation FA möglich.
Dann schließt sich der lange und beschwerliche Weg bis zur Qualifikation FS.
Wie sehen die anderen Wege aus?
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