Richter Reiten

Zunächst erfolgt die Aufnahme in eine Richteranwärterliste. Hierzu muss ein entsprechendes Vorbereitungsseminar absolviert werden. Die Termine erfahren Sie bei der LK.
Vollendung des 21. Lebensjahres. oder Platzierungen in einer Disziplin der Klasse M hat oder die Prüfung zum Bereiter FN bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten oder zum Trainer A bestanden hat.
Die Dauer eines Seminars beträgt mindestens einen Tag. Einzelne LK´s führen neben dem Seminar auch eine Prüfung durch.
Grundsätzliche Voraussetzungen sind:
Die Führung auf der Richteranwärterliste beträgt mindestens 1 jedoch maximal 4 Jahre. Für die Zulassung zur Richterprüfung (Grundprüfung – DL, SL) müssen die Testate ab- gelegt worden sein.
Die LK meldet den Bewerber zur Prüfung an. Der Prüfung ist immer ein mindestens 3-tägiger Lehrgang vorgeschaltet.
Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Prüfung muss die zuständige LK noch der Auf- nahme in die Richterliste zustimmen, ab dann ist das eigenständige Richten zunächst
bis zu Kl. L in Dressur und Springen möglich.
Dann schließt sich der lange und beschwerliche Weg bis zur Qualifikation GP bzw. SS an. Die Qualifikation für Vielseitigkeitsprüfungen erfolgt zunächst über eine Zusatzprüfung ''VL'', der sich dann die Höherqualifikation ''GV'' anschließt.
Wie sehen die anderen Wege aus?
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